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Was müssen B2B-Käufer über Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften beim Import von Armaturen in die EU wissen?

Jun 25, 2026

What Should B2B Buyers Understand About Packaging and Labelling Requirements When Importing Faucets into the EU?

Die Einfuhr von Armaturen und Duscharmaturen in die Europäische Union unterliegt Konformitätsanforderungen, die über die Produktzertifizierung hinausgehen und sich auch auf Verpackung, Kennzeichnung und Begleitdokumentation jeder Lieferung erstrecken. Zollbehörden, Marktüberwachungsbehörden sowie gesetzliche Vorschriften zum Verbraucherschutz stellen spezifische Anforderungen, deren Nichteinhaltung dazu führen kann, dass Waren an der Grenze festgehalten, mit Geldstrafen belegt oder nach der Vertriebsfreigabe vom Markt genommen werden.

Anforderungen an die Darstellung der CE-Kennzeichnung

Die CE-Kennzeichnung muss auf dem Produkt selbst (oder auf seiner Verpackung, falls eine Kennzeichnung am Produkt nicht praktikabel ist), auf allen begleitenden Dokumenten sowie auf der gesamten Außenverpackung angebracht sein. Die Kennzeichnung muss mindestens 5 mm hoch sein und so angebracht werden, dass sie dauerhaft, gut lesbar und nicht irreführend ist. Eine CE-Kennzeichnung, die ausschließlich auf der Innerverpackung, jedoch nicht auf der Außenkartonverpackung erscheint, erzeugt eine Konformitätslücke, die bei Marktüberwachungsinspektionen beanstandet werden kann. Bitte bestätigen Sie bei Ihrem Lieferanten, dass die CE-Kennzeichnung an allen vorgeschriebenen Stellen und in der korrekten Mindestgröße angebracht ist.

EU-Konformitätserklärung

Jedes mit der CE-Kennzeichnung versehene Produkt muss von einer EU-Konformitätserklärung (DoC) begleitet sein. Dieses Dokument muss nicht bei jeder einzelnen Produkteinheit mitgeliefert werden, muss jedoch auf Anfrage den Marktüberwachungsbehörden zur Verfügung stehen. Die Einführer sind gesetzlich dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die DoC ordnungsgemäß archiviert wird und dass sie die jeweiligen Produktmodelle sowie die spezifischen EU-Richtlinien korrekt widerspiegelt, für die Konformität beansprucht wird. Eine veraltete DoC (beispielsweise eine, die auf eine EU-Richtlinie verweist, die inzwischen durch eine neuere ersetzt wurde) stellt bereits einen Verstoß gegen die Konformitätsanforderungen dar – selbst wenn das zugrundeliegende Produkt vollständig konform ist.

Ursprungslandkennzeichnung

Die EU-Zollvorschriften verlangen, dass die Herkunftsangabe für alle importierten Waren korrekt angegeben wird. Für in China hergestellte Produkte muss die Herkunftsangabe („Made in China“ oder „Herkunft: China“) auf dem Produkt selbst oder dessen unmittelbarer Verpackung erscheinen. Einige EU-Mitgliedstaaten haben zusätzliche Verbraucherschutzanforderungen, die eine Angabe des Herkunftslandes in Werbematerialien und am Point of Sale vorschreiben. Klären Sie mit Ihrem Rechtsberater ab, ob Ihr Zielmarkt spezifische Anforderungen an die Herkunftsangabe über die Zollanmeldung hinaus stellt.

Sprachliche Anforderungen für Montageanleitungen

Die EU-Verbraucherschutzgesetzgebung für Produktsicherheit verlangt, dass Montage- und Sicherheitshinweise in der bzw. den Amtssprachen des Mitgliedstaats bereitgestellt werden, in dem das Produkt verkauft wird. Ein Wasserhahn, der in Deutschland verkauft wird, muss deutsche Montageanweisungen enthalten; ein in Frankreich verkaufter Wasserhahn erfordert französische Anweisungen. Für Importeure, die in mehreren EU-Märkten vertreiben, müssen mehrsprachige Anleitungsbroschüren (typischerweise mit Englisch, Deutsch, Französisch, Italienisch, Spanisch und Polnisch für eine umfassende EU-Abdeckung) erstellt und jeder Produkteinheit beigefügt werden.

Eigenständige Kennzeichnungspflicht des Importeurs

Gemäß den EU-Vorschriften ist der Importeur (nicht der chinesische Hersteller) dafür verantwortlich, seinen eigenen Namen, seinen eingetragenen EU-Firmennamen und seine EU-Postanschrift auf das Produkt oder dessen Verpackung anzubringen, falls diese Angaben noch nicht vorhanden sind. Dies erfolgt üblicherweise durch ein kleines selbstklebendes Etikett, das während der Lagerung in der EU auf die Außenverpackung aufgebracht wird. Die Kontaktdaten des Importeurs müssen auf dem Produkt angegeben sein, damit die Marktüberwachungsbehörden einen klaren europäischen Ansprechpartner haben, ohne den chinesischen Hersteller zurückverfolgen zu müssen.

Wie Xindong die Einhaltung der EU-Importvorschriften unterstützt

Xindong Sanitary Ware bietet B2B-Käufern CE-gekennzeichnete Produkte, vollständige EU-Konformitätserklärungen für jedes zertifizierte Produktmodell sowie mehrsprachige Vorlagen für Installationsanleitungen (verfügbar in Englisch, Deutsch, Französisch, Spanisch, Italienisch und Polnisch) als Teil seines standardmäßigen Exportdokumentationspakets. Individuelle Verpackung und Kennzeichnung können so erstellt werden, dass die eigenen EU-Kontaktangaben des Importeurs vor dem Versand integriert werden. Für Käufer, die neu im Bereich der EU-Importkonformitätsanforderungen sind, kann Xindongs Exportteam eine vorversandliche Dokumenten-Checkliste bereitstellen, um sicherzustellen, dass alle Kennzeichnungs- und Dokumentationsanforderungen erfüllt sind, bevor der Container versiegelt wird.

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Gegründet 1999 · Fabrikfläche über 30.000 m² · Über 65 Patente · Monatliche Kapazität über 200.000 Sets · ISO-9001-zertifiziert. Kontakt: [email protected] | www.cn-xindong.com